Bitte beachten Sie die Informationen auf Grund der derzeitigen Situation (Corona) unter „Aktuelles“

Um lange Wartezeiten auf einen ersten Termin zu vermeiden, bieten wir seit Januar 2019 montags von 08:30 – 13:30 Uhr
eine offene Sprechstunde an. Das heißt, Sie können ohne vorherige Terminabsprache bis spätestens 12:30 Uhr in der Praxis vorstellig werden. Diese einfache Regelung gilt nur noch bis zum 31.12.2022 !!

Die offene Sprechstunde wird ausschließlich für Neupatienten (Kinder und Jugendliche von 0 bis 21 Jahren) vorgehalten.
Sie dient der Abklärung einer Behandlungsnotwendigkeit sowie Koordination von Hilfsangeboten. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die
Gesprächszeiten hier auf maximal 25 Minuten begrenzt. Bei Bedarf erhalten Sie weitere Termine. Ein Anspruch auf langfristige Weiterbehandlung, z.B. im Sinne einer Richtlinienpsychotherapie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden.

Bitte beachten Sie :

  • Bitte bringen Sie unbedingt die elektronische Gesundheitskarte des betreffenden Kindes oder Jugendlichen mit.
  • Falls vorhanden, bringen Sie bitte die Vorbefunde mit.
  • Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten ist das Einverständnis für die Vorstellung in unserer Praxis von beiden Sorgeberechtigten zwingend notwendig. Bitte verwenden Sie dazu unsere Einverständniserklärung.
  • Bei alleinigem Sorgerecht ist hierfür ein Nachweis notwendig.
    Ein solcher Nachweis wird z.B. durch das Jugendamt ausgestellt.

Die langen Wartezeiten, die hohe Nachfrage sowie die gesetzlichen Bestimmungen machen dieses Vorgehen notwendig. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Vielen Dank
Ihr Praxisteam